- Förderung je Kind 1.500 Euro
- Höchstförderung 5.000 Euro
Höchstalter der Kinder beim Einzug in das Wohnhaus ist die Vollendung des 12. Lebensjahres
Die Förderung gilt auch für Kinder, die bis zum 3. Jahr nach dem Einzug geboren werden Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Trausnitz (gem. Beschluss 32/216 vom 11. August 2016)
Antrag auf Förderung zum Bau oder Erwerb eines Wohnhauses (zum Ausdruck) |