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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern


Wir weisen alle Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtung hin, über die Grundstücksgrenze hinausragende Äste von Bäumen und Sträuchern zurück zu schneiden, damit der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr im Gehweg- und Fahrbahnbereich nicht behindert wird. Dies ist vor allem dort notwendig, wo durch Sträucher usw. an Einmündungs- und Kreuzungsbereichen die Gefahr besteht, dass Verkehrschilder und Straßenschilder nicht oder nicht rechzeitig vom Verkehrsteilnehmer gesehen werden.

 

Erinnert werden muss auch wieder an die Sauberhaltung unbebauter Grundstücke sowie die Verpflichtung, die an das  Grundstück angrenzenden Gehwege einschließlich der Abflussrinnen bzw. einen 1 m breiten Streifen der Straße, wenn kein Gehweg vorhanden ist, regelmäßig zu reinigen. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, die genannten Flächen von Gras- und Unkrautbewuchs zu befreien.



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